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SiGeKo (Koordination für Sicherheits- und Gesundheitsschutz)

<<< Referenz: Erweiterung einer Produktionshalle in Ludwigshafen-Oggersheim (ott architekten, Augsburg)

Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) gilt seit 1. Juli 1998.
Demnach haben Bauherren als Veranlasser eines Bauvorhabens, für eine wesentliche Verbesserung von Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen zu sorgen, indem sie, je nach Art und Umfang des Bauvorhabens der Baustellen, einen geeigneten Koordinator bestellen, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden oder wenn besonders gefährliche Arbeiten zu erwarten sind.

Dies kann unter Umständen schon bei dem Bau eines Einfamilienhauses der Fall sein.

Es wird auf Wunsch die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination für eigene oder externe Baustellen übernommen.

<<< Referenz: Hotelneubau in Ludwigshafen am Rhein - Moxy-Hotel



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