Alle Gebäude brauchen bei Verkauf oder Vermietung, gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG), Energieausweise (früher: Energiepass), die den Energieverbrauch dokumentieren
(s. Muster).
Bei Immobilenanzeigen müssen diese Energiekennwerte angegeben werden.
In vielen Fällen (Anforderungsniveau mindestens der Wärmeschutzverordnung von 1977, oder bei mehr als 4 Wohnungen) kann dieser Energieausweis (Verbrauchsausweis) vereinfacht auch noch über den Energieverbrauch der letzten (drei) Jahre ausgestellt werden. Allerdings sagt dieser Ausweis nur bedingt etwas über die eigentliche energetische Qualität des Hauses aus.
Vergleichen kann man dies etwa mit dem Treibstoffverbrauch von Autos- es gibt offizielle standardisierte Verbrauchswerte, je nach Fahrweise weicht der Verbrauch dann aber z.T. erheblich ab.
Bei dem sogenannten Bedarfsausweis werden der Wärmedurchgang errechnet und die Heiztechnik analysiert. Dieser Ausweis ist entsprechend aussagekräftiger aber aufwändig, da u.a. die gesamte "Wärmehüllfläche" samt Fenster erfasst werden muss. Wenn keine Pläne mehr vorhanden sind müssen diese Flächen zusätzlich aufgemessen werden.
Falls Sie sich schon überlegt haben, wie Sie am sinnvollsten investieren, um Heizenergie einzusparen, dann können aufbauend auf der oben genannten Bestandsaufnahme Vorschläge bzw. Varianten mit entsprechenden Kosten unterbreitet werden.
Hier ist die Beratung durch einen erfahrenen Architekten sicher sehr anzuraten, da nicht jede denkbare Maßnahme auch sinnvoll ohne große Folgekosten umzusetzen ist.
Dazu ist der sog. "Individueller Sanierungsfahrplan" (früher "Vor-Ort-Beratung" nach BAfA) der
"Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)" gedacht, der auch bezuschusst wird. Wenn ein "Individueller Sanierungsfahrplan" vorliegt, erhöhen sich auch die Zuschüsse für die energetischen Sanierungsmaßnahmen (Einzelmaßnahmen oder umfangreichere Sanierungen):
Verbilligte Kredite mit Tilgungszuschüssen bei der
KfW über Ihre Hausbank oder auch Zuschüsse von der BAFA.
Sie können mich, oder einen anderen KfW-Sachverständigen, der auch entsprechend qualifiziert und gelistet ist, beauftragen. Die Kosten, die auch von der KfW bezuschusst werden können, hängen vom Umfang der Maßnahmen ab.